Baukonflikte umgehen...
...erfolgreiche Wege der Kooperation

Unsere Dienstleistungen

Projektbegleitende Baurechtsmediation

Ob ein Bauvorhaben gelingt, hängt vom Zusammenwirken vieler betroffener Menschen ab. Die Interessen von Bauherrschaft, Architekt, Bauplaner, Handwerker und Nachbarn können gegenläufig sein. Nur durch ein kooperatives Miteinander kann ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden. Die baubegleitende Baurechtsmediation entwickelt in jeder Bauphase tragfähige und optimierte Lösungen unter Einbezug aller Beteiligter und sichert damit die Umsetzung eines erfolgreichen und zufriedenstellenden Bauprojekts.

Problemlösung während der Bauphase

Auf Baustellen arbeiten Bauherrschaft, Architekt, Bauleiter und Handwerker Hand in Hand. Missverständnisse, mangelhafte Kommunikation, Fehler und Lücken in Planung und Ausführung, Zeit- und Kostendruck, aber auch unvorhergesehene Unwetter können das ganze Bauprojekt verzögern und gefährden und leicht zu Streitigkeiten führen. Der Baurechtsmediator hilft den Beteiligten, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten bevor der Streit eskaliert und zu langwierigen, teuren Gerichtsverfahren führt.

Vorteile der Baurechtsmediation

Prozesse vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten dauern in der Regel Monate oder gar Jahre und sind mit erheblichen Kosten für Anwälte, Gutachten und Gericht verbunden. Der unklare Ausgang und das Prozessrisiko sind für alle Beteiligten belastend. Die Mediation bringt schnell alle Beteiligten zusammen, ist kostengünstig und ermöglicht die einvernehmliche Lösungsfindung. Vereinbarungen im Rahmen der Mediation können nach Art. 217 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) dem Gericht eingereicht werden (sog. Homologieren). Damit erhalten sie die gleichen Rechtswirkungen wie Gerichtsurteile.

Mediation anstelle des Schlichtungsverfahrens

Ist der Baurechtsstreit bereits eskaliert, können die Parteien gemeinsam den Antrag bei der Schlichtungsbehörde auf Mediation an Stelle des Schlichtungsverfahrens stellen. Damit verschaffen sich die Parteien Zeit für eine einvernehmliche Lösung. Das Mediationsverfahren ist vertraulich und Zugeständnisse dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Scheitert die Mediation, kann ohne Zeitverlust das Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Partner

Jürg Allemann

Mediator & Kommunikationsberater
dipl. Sozialarbeiter

Nicole Allemann

Rechtsanwältin
Notarin
aarejura Rechtsanwälte

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